Verhinderungspflege
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Verhinderungspflege

§ 39 SGBXI Verhinderungspflege
Machen Sie Urlaub. Gönnen Sie sich als Angehöriger eine Auszeit, wenn Sie ein Familienmitglied pflegen. Eine Vertretung wird bezahlt (siehe Übersicht).

Bert Heidekamp
Analyst, Sachverständige und Versicherungsmakler

Recht Justiza 02 wß

17.05.2000

Das Bundessozialgericht hat am 17 Mai 2000 entschieden, dass ein Anspruch auf Verhinderungspflege auch dann besteht, wenn der Pflegebedürftige und die Pflegeperson sich gleichzeitig im Urlaub befinden. Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob die beklagte Pflegekasse die Kosten der Betreuung und Pflege der Klägerin während eines vom familienentlastenden Dienst der Lebenshilfe e. V. S. organisierten Urlaubs in Dänemark als Verhinderungspflege nach § 39 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ...

19.12.2000

Bundessozialgericht, Pressemitteilung Nr. 83 vom 19.12.2000
Der 3. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über das Ergebnis der am 14. Dezember 2000 mündlich verhandelten Revisionen ...   Volltext


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