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Pflegestützpunkte

Seit 01.01.2009 werden regionlae Pflegestützpunkte aufgebaut.  Als Versicherte der sozialen Pflegeversicherung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Auch private Pflegeversicherte können die regionalen Pflegestützpunkte nutzen, wenn es entsprechende Vereinbarungen zwischen der jeweiligen privaten Pflegeversicherung und den Pflegestützpunkten gibt.

 

Sie können sich an jeden Pflegestützpunkt wenden, eine regionale Zuordnung gibt es nicht. Aber auch Pflegeberater der Kranken- und Pflegekassen geben Auskünfte und Unterstützung. In den Pflegestützpunkten erhalten Sie zu allen pflegerischen, medizinischen bzw. sozialen Leistungen Unterstützung und Hilfe.

 

Zum Beispiel:

  • Beurteilung des persönlichen Bedarf und Situation des Pflegebedürftigen
  • Erstellung eines individuellen Pflegeplans
  • Unterstützung bei den Antragsformularen für Leistungen und Zuschüsse, sowie gemeinsames ausfüllen der Anträge mit dem Pflegebedürftigen
  • Organisation konkrete Hilfe Beratung bei der Auswahl geeigneter Pflegeeinrichtungen

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